AGB-Recht
Fast jedes Unternehmen verfügt über eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allein diese können einem erfahrenen Geschäftsmann Aufschluss über die kaufmännische Qualität des Unternehmens geben. Viele Unternehmen nutzen auch heute noch allgemeine Geschäftsbedingungen die auf die Rechtslage vor der Anfang 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform zugeschnitten sind. Diese halten nicht nur in vielerlei Hinsicht einer gerichtlichen Kontrolle unter Zugrundelegung der heutigen Gesetzeslage nicht stand, sondern zeigen auch deutlich, dass das verwendende Unternehmen (zumindest) rechtlich nicht auf dem aktuellen Stand ist.
Eine Überarbeitung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann daher manche Probleme in der späteren Abwicklung von Geschäften vermeiden.
Wer im Handelsverkehr keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen benutzt, verzichtet auf die Möglichkeit, Verträge optimal zu seinen Gunsten zu gestalten, etwa durch Haftungsfreizeichnungs- und Haftungsbegrenzungsklauseln.
Wir erstellen oder überarbeiten Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen so, dass diese den individuellen Abforderungen Ihres Unternehmens und der neuen Gesetzeslage entsprechen, so dass sie auch einer Überprüfung durch die Gerichte standhalten
Dieser Bereich wird betreut durch: