Lührmann & Marquaß

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46539 Dinslaken
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Versicherungsrecht

Allein im Bereich der Individualversicherung gibt es nach seriösen Schätzungen in Deutschland 500 Mio. Versicherungsverträge, bei denen jährlich rund 50 Mio. Schadensfälle anfallen.

Dieser Rechtsbereich wird grundlegend durch das Versicherungsvertragsgesetz und zahlreiche, unterschiedliche ergänzende Versicherungsbedingungen auf den Gebieten der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Lebensversicherung, Unfallversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Einbruch/Diebstahl- und Raubversicherung, Hausratsversicherung, Kraftfahrtversicherung, etc. geregelt. Darüber hinaus sind Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie des Handelsgesetzbuches (HGB) nicht minder an Bedeutung, wie das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Allein vor dem Hintergrund der Vielzahl der versicherungsrechtlichen Bestimmungen ist eine Schadensregulierung ohne die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts kaum möglich. Gerade auf dieses Rechtsgebiet hat sich unsere Anwaltspraxis in hohem Maße spezialisiert.

Dieser Bereich wird betreut durch:

Rechtsanwalt und Notar
Frank O. Lührmann

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