Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist hierbei die gerichtliche Vertretung der Parteien im Kündigungsschutzprozess. Wir unterstützen den Arbeitnehmer der sich gegen eine unberechtigte Kündigung zur Wehr setzt ebenso, wie den Arbeitgeber, der sich, aus welchen Gründen auch immer, von einem Arbeitnehmer trennen muss.
Gerade bei der Entlassung von Arbeitnehmern ist es für den Arbeitgeber von größter Wichtigkeit, sich vor Ausspruch der Kündigung anwaltlich beraten zu lassen. Formelle Fehler bei der Kündigung lassen sich im anschließenden Arbeitsgerichtsprozess (zu oft) nicht mehr korrigieren, mit der Folge, dass eine ausgesprochene Kündigung vom Gericht aufgehoben wird.
Wir beraten daher bei Kündigungen, verhandeln Aufhebungsverträge und vertreten unsere Mandanten in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Dieser Bereich wird betreut durch: