Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die gerichtliche Vertretung der Parteien im Kündigungsschutzprozess. Wir unterstützen den Arbeitnehmer, der sich gegen eine unberechtigte Kündigung zur Wehr setzt, ebenso wie den Arbeitgeber, der sich, aus welchen Gründen auch immer, von einem Arbeitnehmer trennen muss.

Gerade bei der Entlassung von Arbeitnehmern ist es für den Arbeitgeber von enormer Wichtigkeit, sich vor Ausspruch der Kündigung anwaltlich beraten zu lassen. Formelle Fehler der Kündigung lassen sich im praktisch vorprogrammierten Arbeitsgerichtsprozess häufig nicht mehr korrigieren. Die ausgesprochene Kündigung ist unzulässig, das Arbeitsverhältnis muss fortgesetzt werden.

Wir beraten Sie daher bei Kündigungen, verhandeln Aufhebungsverträge und vertreten Sie in allen weiteren arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Arbeitsrecht in Zeiten von Covid-19

Viele Arbeitnehmer bangen um ihren Arbeitsplatz und befürchten den Erhalt einer Kündigung. Der ein oder andere Arbeitgeber wird die Corona-Krise zum Vorwand nehmen, Kündigungen auszusprechen, Änderungsverträge vorzulegen, Kurzarbeit einzurichten und andere einschneidende arbeitsrechtliche Maßnahmen durchzusetzen.

Andererseits fürchten auch viele Arbeitgeber um ihre Existenz. Es ist zu Betriebsschließungen gekommen, finanzielle Engpässe drohen, stellenweise muss Personal abgebaut und Arbeitsverträge angepasst werden.

Wir beraten Sie schnell und kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts, im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Notwendige rechtliche Schritte, wie die Erhebung einer Kündigungsschutzklage und gegbenenfalls Durchsetzung einer Abfindung werden unverzüglich durchgeführt.

Arbeitgeber beraten wir im Zusammenhang mit dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigung, der Durchsetzung von Kurzarbeit oder der Durchsetzung notwendiger arbeitsvertraglicher Anpassungen.

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