Erbrecht

Zu keiner Zeit wurde in der Bundesrepublik Deutschland mehr Vermögen vererbt wie heute. Erbrechtliche Streitigkeiten in der Familie resultieren meist daraus, dass die Erblasser es zu Lebzeiten versäumt haben, eine interessengerechte Aufteilung Ihres Vermögens vorzunehmen. Wichtig ist es uns daher, die Beratung unserer Mandanten bereits im Vorfeld bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und anderen Möglichkeiten zur sinnvollen Vermögensübertragung zu gewährleisten um so Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Ein gut strukturiertes Konzept der Vermögensnachfolge durch lebzeitige und testamentarische Vermögensübertragung kann ferner unter Ausnutzung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer- freibeträgen steuerliche Belastungen reduzieren oder gänzlich vermeiden. Auch hier sind wir beratend, aber auch in der Umsetzung und Gestaltung von Übertragungsverträgen und Testamenten tätig.

Ist der Erbfall eingetreten, vertreten wir die rechtlichen Interessen von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern und sonstigen Beteiligten oder Dritten durch die Geltendmachung und ggf. gerichtliche Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen.

Ferner leisten wir Hilfestellung bei der Erlangung von Erbscheinen, der Abwicklung der Vermögensnachfolge und der Teilung des Nachlasses bei Auflösung von Erbengemeinschaften.

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