Das Fahrerlaubnisrecht beinhaltet sämtliche Fragestellung, die sich mit dem Erst-oder Neuerwerb, der Erweiterung und dem Verlust/Entziehung der Fahrerlaubnis ergeben.
Schwerpunkt ist meistens die Frage der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Im Bereich des Alkohol- und Drogenkonsums sind grundlegende medizinische Kenntnisse notwendig, denn Entscheidungsgrundlagen für die Neu-/Ersterteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis sind in diesem Bereich in der Regel Ergebnisse einer medizinischen Untersuchung. Hier können wir Ihnen anhand unserer Kenntnisse bereits frühzeitig Hilfestellung geben und setzen uns direkt mit den Behörden/Staatsanwaltschaften auseinander. Wir betreuen Ihr Mandat vorausschauend immer unter der Prämisse, dass sich Angaben/Aussagen und Ihr Verhalten nicht zum Nachteil im Rahmen einer späteren Beurteilung hinsichtlich Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auswirken. Hierzu gehört auch eine optimale Vorbereitung auf eine mögliche MPU, um die führerscheinlose Zeit möglichst kurz zu halten und sinnvoll zu nutzen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verteidigung im Bereich des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. Abstandsverstößen. Unsere erfolgreiche Verteidigung in diesem Bereich geht im Wesentlichen damit einher, dass wir uns stets über den aktuellen technischen Stand der Messgeräte und die jeweiligen Anforderungen, die die Rechtsprechung an sie knüpft, durch qualifizierte Fortbildung unterrichten und so eine optimale Verteidigung gewährleisten können.