Reiserecht/Fluggastrecht

Der Reisemarkt boomt. Rund 70 Milliarden Euro investieren wir jährlich in Auslandsreisen. Nochmal die gleiche Summe geben wir für Reisen im Inland aus. Die Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) hat im Jahr 2015 über 70 Millionen Reisebuchungen geschätzt. Bei derart vielen Reisen kann natürlich nicht immer alles glatt laufen. Doch gerade im Reiserecht, obwohl der Urlaub uns allen doch nur zur Entspannung dienen soll, finden sich unzählige Stolpersteine.
Probleme können oftmals schon bei der Buchung, besonders im Internet, entstehen. Doch aufgepasst: Ein Widerrufsrecht wie bei sonstigen Verbraucherverträgen existiert im Reiserecht nicht. Auch sind besondere Fristen bei der Geltendmachung von Mängeln einzuhalten. Neben den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches spielt auch das europäische Recht eine große Rolle. So hat sicherlich schon fast jeder von der Fluggastrechtverordnung gehört. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten.

Wir beraten Sie rund um Ihre Reise und setzen Ihre berechtigten Ansprüche zielführend durch.

Reiserecht in Zeiten von Covid-19

Aufgrund des Corona-Virus sind nahezu weltweit Hotels und Ferienanlagen geschlossen. Flüge und Reisen wurden storniert.

Für Reisende stellt sich die Frage der Rückerstattung der Reisekosten, Pauschalreisende und Individualreisende haben teilweise unterschiedliche Ansprüche, die inhaltlich sorgfältig geprüft werden, damit die Kostenerstattung der Reisekosten schnell und erfolgreich durchgesetzt werden kann.

After Type Press Enter to Search