Verkehrsrecht

Unsere Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts umfasst sowohl die zivilrechtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen als auch die Vertei- digung im Bußgeld oder Strafverfahren.

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist in der heutigen Zeit unvermeidbar. Das ständig wachsende Verkehrsaufkommen führt dabei immer häufiger zu Unfällen mit Sach- und Personenschäden. Zur voll- ständigen Durchsetzung der hieraus entstehenden Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und ins- besondere der dahinter stehenden Haftpflichtversicherungen ist vielfach anwaltliche Hilfe notwendig.

Die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes für den in der Regel rechtlich unerfahrenen Mandanten dient hierbei nach ständiger Rechtsprechung der Herstellung der Chancengleichheit zwischen diesem und den erfahrenen Sachbearbeitern auf Seiten der Versicherung. Die Anwaltskosten die demjenigen entstehen, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, stellen daher einen erstattungsfähigen Schaden dar und sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die erste Anmeldung des Schadens nicht unverzüglich zu einer Regulierung führt.

Häufig zieht die Verwicklung in einen Verkehrsunfall auch ein Bußgeld- oder sogar Strafverfahren nach sich. Hier sollte zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen bereits in den Anfängen des Verfahrens ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

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