Unter Arzthaftung versteht man die Verantwortung eines Arztes gegenüber seinem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner eigenen ärztlichen Tätigkeit oder die seiner Hilfsperson entsteht.
Dieses Fehlverhalten kann man grob in zwei Kategorien einteilen, nämlich den Behandlungsfehler und den Aufklärungsfehler.
Ein Behandlungsfehler ist gegeben, wenn eine ärztliche Maßnahme, die nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft erforderliche Sorgfalt vermissen lässt und daher unsachgemäß ist.
Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn ein Patient über die mit dem beabsichtigten Eingriff typischerweise verbundenen Risiken nicht in verständlicher Form und frühzeitig genug aufgeklärt wurde, um eine freie Entscheidung für oder gegen den Eingriff treffen zu können.
Um diese Fragen sicher beantworten zu können, werten wir Ihre Patienten-/Krankenakte aus, was umfassende medizinische Kenntnisse voraussetzt. Sodann erstellen wir eine Prognose, ob das Fehlverhalten des Behandlers auch mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann. Im letzten Schritt beziffern wir Ihre möglichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche und setzen sie, sofern eine Einigung mit dem Haftpflichtversicherer nicht erfolgt, gerichtlich durch.