Gerade in einem Strafverfahren, genauer gesagt in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, ist frühzeitiger anwaltlicher Rechtsrat bzw. die Verteidigung durch einen strafrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt von großer Bedeutung.
Der Strafprozess wird nicht erst in einer etwaigen Hauptverhandlung entschieden! Fehler, die schon im Ermittlungsverfahren gemacht werden, können in der Hauptverhandlung (zu) oft nicht mehr korrigiert werden. Dies gilt nicht nur in den Fällen der „klassischen“ Verkehrs-, Gewalt- und Eigentumsdelikte, sondern auch im Bereich des Vermögens-, Wirtschafts- oder Steuerstrafrechts.