Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht entwerfen wir die erforderlichen Verträge, insbesondere die Gesell- schaftsverträge und die Geschäftsführerverträge. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Gründung von Gesellschaften, der Überführung in die nächste Generation, aber auch bei Abwicklung von Kapital- und Personengesellschaften.

Individuell angepasste Änderungen von Gesellschafterverträgen, Stammkapitalerhöhung und Unternehmensumwandlungen werden unter auch Berücksichtigung von arbeits- und steuerrechtlichen Aspekten geplant und durchgeführt, vom Vertragsentwurf bis zu Anmeldung bei dem zuständigen Handelsregister.

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